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Anforderung Führungszeugnis

Warum ein Führungszeugnis?

In der EJM achten wir darauf, dass sich unterschiedliche Menschen nach ihren Möglichkeiten einbringen können. Wir achten aber auch darauf, dass Kinder und Jugendlichen die unsere Angebote gestalten und oder nutzen vor Missbrauch jedweder Art geschützt sind. Dazu arbeiten wir mit Präventionsmaßnahmen, haben eigene Präventionsbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch und nehmen Schulungen vor.

Der Staat fordert auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes (§72a SGB VIII) von allen, die sich hauptberuflich, oder wie du ehrenamtlich, engagieren, ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen.