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Führungszeugnis

Warum ein Führungszeugnis?

In der EJM achten wir darauf, dass sich unterschiedliche Menschen nach ihren Möglichkeiten einbringen können.

 

Wir achten aber auch darauf, dass Kinder und Jugendlichen die unsere Angebote gestalten und oder nutzen, vor Missbrauch jedweder Art geschützt sind. Dazu arbeiten wir mit Präventionsmaßnahmen, haben eigene Präventionsbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch, landesweite Meldestellen und nehmen Schulungen vor.

 

Der Staat fordert auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes(§72a SGB VIII) von allen, die sich hauptberuflich, oder wie du ehrenamtlich engagieren ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen.

 

Um ein Führungszeugnis zu bekommen, benötigst du eine Aufforderung von uns.

 

In den folgenden Schritten erklären wir, wie du dein kostenloses, erweiterets Führungszeugnis beantragen kannst.

Schritt 1: Aufforderung für das Führungszeugnis beantragen

Schritt 2 - Alternative 1: Führungszeugnis im KVR/Bürgeramt/Rathaus beantragen

Nach dem Erhalt der Aufforderung, kannst du mit diesem Dokument in das Zuständige Kreisverwaltungsreferat (KVR) / Bürgerbüro / Rathaus gehen und dein kostenloses erweitertes Führungszeugnis beantragen.

Schritt 2 - Alternative 2: Führungszeugnis digital beantragen