Regionaljugendkammer
Aufgaben der Regionaljugendkammer (RJKa)
- Entwicklung von konzeptionellen Ideen für die Jugendarbeit der Region
- Verantwortung für Aktionen und Angebote der regionalen Jugendarbeit – einschließlich Reflexion und Auswertung
- Verwaltung der für die Jugendarbeit der Region zur Verfügung stehenden Gelder
- Gewährung von Zuschüssen für besondere Projekte der regionalen Zusammenarbeit
- Beteiligung bei der Wahl von Regionaljugendpfarrer:innen und Regionaljugendreferent:innen
- Begleitung der Arbeit von Regionaljugendpfarrer:in und Regionaljugendreferent:in
- Information der Gremienvertreter:innen der Region Mitte (in Kirchenkreiskonferenz; Prodekanatssynode; Dekanatssynode; Landesjugendkonvent)


Die Regionaljugendkammer ist das Beratungs- und Entscheidungsgremium der Evangelischen Jugend in der Region. Sie ist – wie der Jugendausschuss auf Kirchengemeindeebene – paritätisch besetzt.
Eine:n Vertreter:in entsendet die Dekanatssynode, eine:n Vertreter:n der Regionale Arbeitskreis der Region (RAK). Zudem gehören der/die Regionaljugendpfarrer:in und der/die Regionaljugendreferent:in der Kammer an.
Die vier Vertreter:innen der Jugend werden auf dem Regionaljugendkonvent von und aus den Reihen der Delegierten der Kirchengemeinden gewählt.
